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Versuch macht klug!

Parkplatzkarambolagen gehören mittlerweile zur täglichen Praxis des Unfallanalytikers. Grund hierfür ist unter anderem auch das strenge Regulierungsverhalten der Versicherer: im vorliegenden Fall sollte ein Pkw beim vorwärts fahrbahnparallelen Einparken einen stehenden Pkw beschädigt haben (Abbildung 1). Dabei ist ein ungewöhnliches Schadensbild entstanden (Abbildung 2) – Sachschaden 700 Euro netto.

Die Versicherung hat eine Regulierung vollständig verweigert, da eine interne Nachfrage bei einem Haussachverständigen ergeben habe, dass bei der Streifkollision bestenfalls horizontale Kontaktspuren entstehen könnten. Gegensinnig schräg verlaufende Spuren seien unmöglich – der Schaden somit ereignisfremd.

Im Rahmen der zivilrechtlichen Auseinandersetzung war man mit diesen Randparametern quasi dazu gezwungen, einen Versuch mit identischen Fahrzeugen durchzuführen. Ziel war die Analyse, ob die Kontaktspuren nicht von der Hinterradfelge bzw. Radkappe (Abbildung 3) des stoßenden Pkw verursacht worden sein können.

Die Versuchsdurchführung ergab bereits beim zweiten Streifversuch ein nahezu identisches Schadensbild (Abbildung 4). Der Schaden ist somit vollständig unfallzugehörig und nicht ereignisfremd.

Dipl.-Ing. Michael Rohm (ifu westfalen/leipzig)
Veröffentlicht in: VKU Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 11/2017