Ladungssicherung

Die Ladung ist auf einem Fahrzeug so zu sichern, dass sie im normalen Fahrbetrieb weder verrutschen noch herabfallen kann. Auch eine Vollbremsung oder ein Ausweichmanöver zählt nach § 22 StVO (Änderung vom 01.01.2006) zu den Belastungen im üblichen Fahrbetrieb.

VDI-Richtlinie 2700 ff.

Wie in der VDI-Richtlinie 2700 ff. (anerkannte Regeln der Technik) dargelegt, kann bei einer Vollbremsung auf die Fracht eine Kraft wirken, die 80 % der Gewichtskraft entspricht, bei einem Ausweichmanöver immerhin noch 50 %.

Diese Massenträgheitskräfte sind durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen aufzufangen.

Dazu werden genaue Angaben über die technischen Eigenschaften der eingesetzten Ladungssicherungsmittel (Festigkeit des Fahrzeugaufbaus, Zurrgurte mit Ratsche, Antirutschmatten etc.) herangezogen.